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Kommunale Wärme- und Kälteplanung

Die kommunale Wärme- und Kälteplanung ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Rund die Hälfte der in Schleswig-Holstein benötigten Endenergie entfällt auf den Wärmesektor (Warmwasser, Raumwärme, Prozesswärme), wobei der Großteil dieser Wärme noch immer durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt wird. Ein Wechsel zu erneuerbaren Energien und eine systematische und langfristige Wärme- und Kälteplanung auf kommunaler Ebene ist dringend notwendig, um eine passende und wirtschaftliche Umsetzungsvariante zu finden.
Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand der Wärme-und Kälteplanung der Stadt Bargteheide.

FAQ

Muss Bargteheide einen Kommunalen Wärme- und Kälteplans erstellen?

Ja. Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) verpflichtet gemäß § 7 Absätze 2 und 6 die Stadt Bargteheide als Unterzentrum zur Aufstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung bis Ende 2027.

Was ist das Ziel des Kommunalen Wärme- und Kälteplans?

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen Fahrplan zur klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung des gesamten Gebäudebestandes im Stadtgebiet (öffentliche und private Gebäude) bis spätestens 2045 zu entwickeln. Auf diesem Weg leistet die Stadt Bargteheide ihren Beitrag zu den bundes- und landesweiten Klimaschutzzielen. Diese sehen die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65% und bis 2045 um 100% vor. Gleichzeitig ist der Anteil der regenerativen Energien in der Wärmeversorgung zu steigern. Zusätzlich zum allgemeinen Wärme- und Kälteplan hat die Stadt Bargteheide dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 und Treibhausgasreduktion um 100 % zugestimmt.

Welche Inhalte werden im Kommunalen Wärme- und Kälteplan behandelt?

Der kommunale Wärme- und Kälteplan bietet eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe für private und öffentliche Investitionsentscheidungen.
Gemäß § 7 Absatz 3 EWKG soll der Plan auf Basis folgender Informationen erstellt werden:
1. Eine Bestandsanalyse des aktuellen Energieverbrauchs privater und öffentlicher Gebäude sowie der weiteren Verbraucher inklusive einer Bilanzierung der jeweiligen Treibhausgasemissionen; dabei sollen auch Angaben zu den vorhandenen Wärme- und Kälteerzeugern, der aktuellen Wärme- und Kälteversorgungsstruktur und Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen gemacht werden,
2. eine Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs unter Berücksichtigung der erwarteten energetischen Sanierung der Gebäude,
3. eine quantitative, räumlich differenzierte Analyse des Potenzials lokal verfügbarer Wärme- und Kälte aus erneuerbaren Energien und Abwärme,
4. Vorschläge für ein räumliches Konzept zur Zielerreichung einer treibhausneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 und
5. Vorschläge für ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung dieses Konzepts.
Neben der wie im EWKG verankerten Darstellung der klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 soll der Plan gemäß den landesweiten Zielen das Zwischenziel zur Reduktion der Treibhausgase um 65% bis 2030 enthalten. Darüber hinaus ist der Planung eine weitere Darstellung mit dem Klimaneutralitätsziel 2035 sowie eine Fokusbetrachtung für prioritäre Projekte hinzuzufügen.
Außerdem soll der Plan einen Vorschlag für ein Monitoringkonzept enthalten, um langfristig
die erarbeiteten Maßnahmen in ihrer Umsetzung laufend überwachen und erfolgreich
durchführen zu können.

Wie ist der Zeitplan?

In der Sitzung der Stadtvertretung vom 28.09.2023 wurde der Beschluss gefasst, in die Kommunale Wärme- und Kälteplanung nach EWKG einzusteigen. Das Gesetz sieht eine Planung bis Ende 2027 vor. Angesichts der aktuellen Entwicklungen durch den fortschreitenden Klimawandel sowie Fragen der Versorgungssicherheit und der Daseinsvorsorge liegt eine zeitnahe Umsetzung im Interesse der Stadt Bargteheide. Aus diesem Grund startet die Verwaltung mit der Beauftragung der Planung im zweiten Quartal 2024. Es wird angestrebt, die daraus entspringenden Vorschläge für das Maßnahmenprogramm bis Ende 2025 im Entwurf und ab Frühjahr 2026 den fertigen Plan vorliegen zu haben.

Wie hoch sind die anstehenden Kosten?

Die Kosten der kommunalen Wärme- und Kälteplanung setzen sich aus dem verwaltungsinternen (Personal-) Aufwand, weiteren Akteuren zur Datenlieferung sowie der Beauftragung eines externen Büros zusammen.
Da die Stadt Bargteheide vom Land Schleswig-Holstein zum Aufstellen des Plans verpflichtet wird, zahlt das Land einen pauschalen Zuschuss nach dem Konnexitätsprinzip zuzüglich eines Aufschlages je Einwohner. Das Konnexitätsprinzip besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene (der Bund oder die Länder) auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist. D. h., dass die Aufgaben- und die Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssen. Für Bargteheide liegt der Landeszuschuss bei knapp 37.000 Euro. Die Stadt Bargteheide hat einen schriftlichen Bescheid zum Erhalt der Mittel vom zuständigen Ministerium erhalten. Haushaltsmittel sind ebenfalls eingeplant.

Wer kümmert sich bei der Stadt um die Planung?

Das Klimaschutzmanagement beschäftigt sich mit der Planung.

Ich möchte meine Heizung im Haus erneuern. Was muss ich jetzt beachten?

Die Wärme-und Kälteplanung steht erst am Anfang, sodass derzeit noch keine Aussagen darüber getroffen werden können, ob und wo im Stadtgebiet zentrale oder dezentrale Wärmeversorgungsnetze entstehen werden und welches Heizsystem für Sie das Passende ist. Sie können mit Ihrer Sanierung starten, da es keine Verpflichtung gibt, auf die Fertigstellung des Wärme-und Kälteplans zu warten.
Sofern Sie eine individuelle Beratung zu Heizsystemen wünschen, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein melden.