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Bäume und Knicks

Eiche auf Feld, Quelle Pixabay
Eiche auf Feld, Quelle Pixabay

Wann ist ein Beschnitt, „auf den Stock setzen“ oder ein Fällen von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Büschen und anderem Gehölz erlaubt?

Sie dürfen vom 1. Oktober bis zum letzten Tag im Februar die oben genannten Maßnahmen an Ihren Gehölzen durchführen. Ausnahmen bilden schonende Pflegemaßnahmen zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung von Ihren Gehölzen. Diese Maßnahmen dürfen auch außerhalb des oben genannten Zeitrahmens durchgeführt werden. (Bundesnaturschutzgesetz,; § 39 Abs. 5 Nr. 2)

Sofern ein Baum unter einem besonderen Schutz steht, ist eine Baumfällung grundsätzlich nicht gestattet!

Welche Bäume sind schutzwürdig?

Die Baumschutzsatzung der Stadt Bargteheide stellt Bäume unter Schutz, welche einen Stammumfang von mindestens 80cm in einer Höhe von 100cm über dem Boden messen. Wenn es sich um einen mehrstämmigen Baum handelt, wird die Summe der einzelnen Stämme berechnet (Baumschutzsatzung §2 Absatz 2). Außerdem stehen Bäume, welche im Bebauungsplan eingetragen wurden, sowie im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen gepflanzt wurden, unter einem besonderen Schutz. Auch im Rahmen des Denkmalschutzes kann ein Baum besonders geschützt sein. In all diesen Fällen ist eine Fällung des Baumes nur mit Genehmigung der Stadt Bargteheide möglich. Sie können einen schriftlichen Antrag formlos im Bereich Umwelt schriftlich oder gerne auch per E-Mail stellen.

Gibt es Ausnahmen in der Baumschutzsatzung?

Die Baumschutzsatzung gilt nicht, wenn es sich bei den Bäumen um Birken, Pappeln oder Koniferen (mit Ausnahme von Eiben) handelt. Ebenso sind einige Obstbäume von den Regeln ausgenommen (Baumschutzsatzung § 2 Absatz 3). Fragen Sie im Zweifel gern im Bereich Umweltschutz der Stadt Bargteheide nach.

Gibt es Ausnahmen vom Verbot der Baumfällung vom 1. März bis 30. September?

Ausnahmen von den Verboten, einen Beschnitt, ein „auf den Stock setzen“ oder ein Entfernen von Bäumen, Hecken, Büschen, lebenden Zäunen und anderem Gehölz vornehmen zu dürfen, liegt bei behördlichen Maßnahmen oder nach behördlicher Erlaubnis vor. Einen Antrag können Sie bei der Stadt Bargteheide im Bereich Umweltschutz formlos schriftlich oder per Email stellen.

Was sind Gründe für die Fällung eines schützenswerten Baumes?

Ein schützenswerter Baum soll möglichst erhalten bleiben. In Ausnahmefällen kann dennoch eine Fällung nötig werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Standfestigkeit nicht mehr gegeben ist und der Baum eine Gefahr darstellt. Inwieweit eine Gefahr vorliegt, die eine Fällung des Baumes erforderlich macht, muss im Einzelfall entschieden werden. Hierzu stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Bereich Umwelt der Stadt Bargteheide, schriftlich oder gerne auch per E-Mail.

Was sind Knicks?

„An aktuellen oder ehemaligen Grenzen landwirtschaftlicher Nutzflächen oder zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegte und mit vorwiegend heimischen Gehölzen, Gras- oder Krautfluren bewachsene Wälle mit oder ohne Überhälter. Knicks sind auch entsprechend Satz 1 angelegte Wälle ohne Gehölze und ein- oder mehrreihige Gehölzstreifen zu ebener Erde. Überhälter sind im Knick stehende Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einem Meter gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden.“ (Biotopverordnung vom 13. Mai 2019, § 1 Nr. 10)

Wann dürfen Knicks „auf den Stock gesetzt“ werden?

Alle 10 bis 15 Jahre erfolgt das „auf den Stock setzen“ im Rahmen der Knickpflege zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Tag im Februar. Die Zuständigkeit für die Knicks liegt bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises.